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Qualität mit Brief und Siegel
Mehr zum Markenzeichen der Bestatter >>>
Das Markenzeichen „Qualifiziertes Bestattungsunternehmen – Bestatter vom Handwerk geprüft“ dürfen nur Unternehmen tragen, deren Inhaber, Gesellschafter oder leitende Angestellte „Geprüfte Bestatter“ oder „Bestattermeister“ sind. Die entsprechende Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt. Die Betriebe verpflichten sich u. a., Riten und Brauchtum aller Kulturen und Religionen zu respektieren. Sie versprechen ein breites Leistungsangebot in allen Preislagen, eine umfassende transparente Beratung, Möglichkeiten einer individuellen Bestattungsvorsorge sowie eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter. Unternehmen, die das Markenzeichen tragen, müssen sich alle fünf Jahre einer erneuten Qualitätsprüfung stellen.
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